BÜRGERINITIATIVE ARENBERGPARK ERHALTUNG
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STELLUNGNAHME zu Entwurf 1 Plan Nr.7854 Wien im April 2009
Zur geplanten Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Dannebergplatz, Linienzug 1-2-3 (Arenbergpark) in Wien 3. Bezirk, Kat. Gem. Landstraße nach Entwurf 1
Plan Nr. 7854 wird wie folgt Stellung genommen:
DIE UNTERZEICHNETEN FORDERN, VON DER GEPLANTEN Änderung DER FLäCHENWIDMUNG FüR DAS O.A. GEBIET ABSTAND ZU NEHMEN UND DIE DERZEIT GüLTIGE WIDMUNG GRüNLAND „Epk öz“ ZU BELASSEN !
BEGRÜNDUNG:
Obwohl die geplanten Änderungen der Widmung für sich und damit unabhängig vom konkreten Projekt des CAT- Contemporary Art Towers stehen, wird im Erläuterungs-bericht 1-öA/BV explizit erklärt, dass die vorliegende Bearbeitung die Realisierung des CAT widmungsmäßig ermöglichen soll. Wir werden in der Folge beispielhaft die zu erwartenden Auswirkungen eines Projektes wie CAT auf das Planungsgebiet aufzeigen, wobei wir uns auf die von Direktor Noever im Internet gezeigte Projektvorstellung beziehen (www.mak.at) siehe Anhang. Bei einem allfälligen Scheitern des CAT, etwa wegen fehlender Finanzierung, könnten andere damit aktuell werdende Projekte auf Basis der neuen Widmung „SO Kultureinrichtung“ noch weit gravierendere Auswirkungen auf die Wohnverhältnisse und den Park nach sich ziehen!
1. Verkehrssituation: Trotz Parkraumbewirtschaftung finden die Anwohner, die für ihr „Pickerl“ bezahlt haben, auch heute schon abends kaum freie Stellplätze. Dies verschärft sich, wenn im MAK Depot oder im Nachbarschaftszentrum Veranstaltungen stattfinden. Mit der Einrichtung von Auditorien, Ausstellungsflächen, Treffpunkten für Medien etc., wie lt. Widmung möglich und lt. CAT Planung vorgesehen, würde das System zusammen-brechen. Wie sehr das schmale Verkehrsband Dannebergplatz vom fließenden Verkehr ( Anlieferung, Busse?) überfordert wird, bleibt offen: Schon heute rangieren Groß-fahrzeuge, die sich in den Bereich um den Park verirrt haben, minutenlang, um wieder freizukommen. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung ist mit den Voraussetzungen des Ortes nicht verträglich.
2. Lärmemissionen: Vermehrtes Verkehrsaufkommen ist auch durch den Gastronomiebereich gegeben, wie lt. Widmung möglich und lt. CAT Planung vorgesehen. Zudem lassen die geplanten Restaurants, das Cafe und die Bar auf dem Dach in Addition zu Veranstaltungen und Events unabsehbare Lärmemissionen erwarten- insbesondere, wenn die Freiflächen und Dachterrassen mit einbezogen werden. Abends gibt es derzeit um den Park praktisch kein Verkehrsaufkommen: Vereinzelte Störungen dieser Stille werden umso deutlicher hörbar. Gastronomie in der vorgesehenen Form ist mit den Voraussetzungen des Ortes, besonders auch in Hinblick auf das nahe Krankenhaus Rudolfstiftung, in keiner Weise verträglich.
3. Lichtattacken: Anzunehmen ist, dass mit der Widmung SO Kultureinrichtung auch einiges von dem abzudecken ist, was am Beispiel CAT unter dem Titel Kunstereignis an aggressiven Lichtspektakeln geplant ist. Auch wenn der etwa hundert Meter hohe Medienturm mit Laserscheinwerfer, Projektionen und neunzig Meter hoher Leuchtschrift durch die Umwidmung keine direkte Berechtigung findet: Eine entsprechende Ausnahmeregelung nicht für ein Bauwerk, wohl aber für ein Kunstwerk steht zu befürchten. In der vorgegebenen Situation im dicht bebauten Wohngebiet sind derartige oder ähnliche Vorhaben deplaciert und indiskutabel.
4. Der Park: Die Bedeutung des Arenbergparks wird im STEP 05 deutlich genug aufgezeigt „…. mit einer hohen Naherholungsfunktion, sowie sozialen-, kulturell-, ökologischen-, Klima-, und Umweltfunktionen“. Die tägliche Nutzung des Parks bestätigt diese Einschätzung als unverzichtbaren Ort der Erholung mit einem Einzugsgebiet, das weit über die un-mittelbare Nachbarschaft hinausgeht: Die Bänke an den Parkwegen, die Lagerwiesen und die Spielplätze sind in einem Ausmaß frequentiert, dass die Anlage an sonnigen Tagen bis an die Grenzen ihrer Kapazität ausgelastet erscheint. Es hat sich ein multikulturell funktionierendes, nachbarschaftliches System etabliert, das leicht kippen könnte. Das Implantat CAT mit seiner Anziehungskraft für ein völlig anders ausgerichtetes, bezirksfremdes Publikum könnte das System in seiner sozialen Nutzerstruktur empfindlich stören. Die Polizeivertretung vor Ort konstatiert eine derzeit überraschend ruhige Situation im Park ohne Gewalt und Drogenvorkommen trotz des kulturellen Mixes und der Intensität der Nutzung- und fürchtet eine negative Änderung dieser Qualität im Gefolge des CAT.
Das zu erwartende Fällen einer unbestimmten Anzahl von Bäumen im Freibereich südlich des CAT sorgt bereits jetzt für grosse Empörung: Der Erläuterungsbericht 1-öA/BV gibt als Zielsetzung den platzartigen Charakter dieses Bereiches vor und manipuliert hier möglicherweise ohne Absicht, die Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat, spricht von Lagerplatz mit hohem Versiegelungsgrad und erwähnt mit keinem Wort den hochwertigen, alten Baumbestand auf diesem Areal, der sich in nichts vom restlichen Parkbereich unterscheidet. Eine derart unrichtige Darstellung, die dazu führen könnte, die Zustimmung des Gemeinderates zur Aufgabe der Grünraum Widmung zugunsten eines befestigten Vorplatzes für den CAT zu erhalten, wird von den Bewohnern nicht hingenommen: Entsprechend dem Baumschutzgesetz § 4.4 und § 4.5 wäre damit die Bewilligung zum Fällen von störenden Bäumen vorgesehen! (Zudem bedeutet die Verlegung des Lagerplatzes den Verlust an wertvoller Erholungsfläche an anderer Stelle).
Der Bebauungsplan PD 6553 lt. Beschluss des Gemeinderates vom Mai 2000 (!) legt die Widmung Epk öz über das gesamte Gebiet des Arenbergparks und schließt die beiden Flaktürme bewusst mit ein, um mit dieser (restriktiven) Widmung eine das Erholungsgebiet störende Nutzung der Türme zu verhindern.
Den Beschwichtigungsversuchen Herrn Direktor Noevers, dass Eingriffe in das äußere des Flakturmes kaum sichtbar sein werden und Eingriffe in die bestehende Parksituation weitestgehend unterbleiben werden, steht das konkrete Projekt des CAT gegenüber, beispielhaft dafür, dass die geplante Widmung „SO Kultureinrichtung“ Projekte zulässt, die mit der Situation am und im Arenbergpark nicht verträglich sind. Wir erwarten von den als Volksvertreter gewählten Politikern, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir erwarten, dass sie nicht zulassen, dass eine funktionierende Nachbarschaft mit einem Park, der vor allem für sozial schwächere Mitbürger (Kulturmix…) unverzichtbaren Erholungsraum darstellt, leichtfertig und ohne ernsthafte Untersuchung der Konsequenzen aufs Spiel gesetzt wird…!
DIE UNTERZEICHNETEN FORDERN DAHER, VON DER GEPLANTEN UMWIDMUNG ABSTAND ZU NEHMEN UND DIE WIDMUNG Epk öz BEIZUBEHALTEN
Arch.DI. Günther Oberhofer Walter Hanzmann Dipl.-Ing. Mag. Walter Kalchschmied 1030 Wien, Barmherzigengass 1 1030 Wien, Barmherzigengass 3 1030 Wien, Barmherzigengass 3
Diese Stellungnahme wird vollinhaltlich unterstützt von der unabhängigen, überparteilichen
„BÜRGERINITIATIVE ARENBERGPARK ERHALTUNG“
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